Covid Virus – Information – Erste Hilfe Kurse wieder ab Samstag, den 23.05.2020.
Aufgrund der Lage werden wir zunächst nur in Frankfurt am Main (Zeil und Rödelheim) Erste Hilfe Kurse für den Führerschein anbieten und im Verlauf alle weiteren Kursorte eröffnen.
Wir sind wieder für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur am Kurs teilnehmen können, wenn
- Sie keine (Corona) Symptome wie Fieber und/oder trocknen Husten aufweisen
- oder Sie während der letzten 2 Wochen keinen Kontakt mit Verdacht auf bzw. positiv getesteten Personen hatten
- Sie bereit sind eine selbst mitgebrachte Mund-Nase Schutzmaske während der gesamten Kurszeit zu tragen.
- und sich vorher schriftlich unter www.erstehilfeundmehr.de anzumelden (ohne Kursanmeldung zurzeit leider nicht möglich)
Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, daher werden wir besondere Hygiene-Maßnahmen nach Vorgaben des RKI, der Bundesregierung und der örtlichen Gesundheitsämter treffen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auch für uns die Situation neu ist.
Wir freuen uns Sie in unseren Erste Hilfe Kursen begrüßen zu dürfen.
Bleiben Sie gesund, Ihr Erste Hilfe und mehr…Team
Stand 11.05.2020 14:00 Uhr – Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Probleme beim Einreichen von biometrischen Passbilder kommen gelegentlich vor – sind bei uns aber selten. Selbstverständlich können Sie kostenlos neue Passbilder bei uns anfertigen lassen oder wir erstatten Ihnen das Geld, welches Sie bei uns für die Bilder bezahlt haben, zurück.
Zur Qualitätssicherung und um unsere Prozesse zu optimieren, ist es hilfreich, wenn Sie bei Ihrer Anfrage folgende Angaben mitteilen würden:
ADRESSE der BEHÖRDE
1. NAME des Sachbearbeiter s/in
2. TELEFONNUMMER des Sachbearbeiter s/in
3. Ablehnungsgrund / BEGRÜNDUNG
Sie sind mit Ihren Passbilder nicht zufrieden? Sollten die Fotos nicht den biometrischen Richtlinien entsprechen, bekommen Sie Ihr Geld vollständig zurück. Wir erstatten Ihnen das Geld am Kursort zu den üblichen Kurszeiten. Andernfalls schicken Sie uns die Bilder an folgende Adresse: Dr. Karalis, Humboldtstr. 22, 60318 Frankfurt, mit Ihrer Bankverbindung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Geld erstatten, sofern die Bilder die biometrischen Richtlinien nicht entsprechen. Bitte schicken Sie uns die Bilder an die o.g. Adresse.
Wenn Ihnen die Bilder nicht gefallen, können Sie gerne kostenlos zu den üblichen Kurszeiten neue bei uns anfertigen lassen.
Hinweis: Wir erstatten nur die Kosten, die Sie für Passbilder bei uns tatsächlich bezahlt haben und nicht für die, die Sie bei einem anderen Foto-Anbieter anfertigen lassen / angefertigt haben.
Der neue Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min.
Seit dem Sommer 2015 werden beide Kurs einheitlich zusammengefasst. Der neue Erste-Hilfe Kurs geht über einen Tag und dauert nur 9 Kursstunden. Er wird benötigt für die Führerscheinklassen AM, A, A1, B, BE, M, T und S sowie für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E und für die Wiedererlangung der alten Führerscheinklasse 2 und 3 sowie aller neuen Führerscheinklassen.
Ja, das ist möglich. Näheres hierzu unter Zweitbescheinigungen auf dieser Website! Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung ggf. nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat.
Erste-Hilfe-Kursbescheinigungen (sog. „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“), die vor dem 31.12.2015 ausgestellt wurden, werden möglicherweise vom Führerscheinamt nicht mehr anerkannt, wenn Sie sie jetzt nachreichen, da der Kurs von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten verlängert wurde. In diesem Fall müssten Sie einen neuen, kompletten Erste Hilfe Kurs mit 9 UE besuchen. Es ist behördlich untersagt eine Zweitbescheinigung die 8 auf 9 UE umzuschreiben.
Für Kursteilnahmen, die vor 2013 stattgefunden haben, wird keine Zweitbescheinigung mehr ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zweitbescheinigung besteht nicht. Eine Zweibescheinigung für einen Sehtest kann aus gesetzlichen Gründen nicht ausgestellt werden
Wir danken für Ihr Verständnis.
Es ist ratsam, den Kurs auf freiwilliger Basis etwa alle zwei Jahre zu wiederholen, da erfahrungsgemäß vieles vergessen wird. Sofern der Kurs nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr eine Zweitbescheinigung zu bekommen (Voraussetzung: Sie haben den Kurs bei uns gemacht!).
In der Regel sind Bescheinigungen über die Ersthelferausbildung zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung/ Training aufgefrischt werden.
Der Kurs kostet Euro 55,– und wird in bar vor Ort bezahlt.
Die Kosten können von einer dritten Person (z.B. Arbeitgeber, Verein, Eltern) gegen Rechnung übernommen werden. Hierzu bringen Sie zu Beginn des Kurses die VOLLSTÄNDIG ausgefüllte, mit (Stempel und) Unterschrift versehene Kostenübernahmeerklärung zum Kurs mit.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass diese Erklärung von uns akzeptiert wird, senden Sie bitte uns die unterzeichnete Kostenübernahme-Erklärung vorab per E-Mail zu. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne Kostenübernahme-Erklärungen zurückzuweisen.
Der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst seit dem 01. April 2015 9 Kursstunden zu je 45 Minuten und wird an einem Tag absolviert. Somit entfällt der „alte“ 2 tägige 16 UE Erste Hilfe Kurs.
Der Kurs ist vom Deutschen Sportbund (DOSB) für die Trainer-, Jungendleiter-, und Übungsleiterlizenz anerkannt. Er richtet sich nach den neuen Grundsätzen zur Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH).
Die Unfallkasse übernimmt nicht die Lehrgangsgebühren einer Ausbildung zur Ersten Hilfe am Kind, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII benötigt wird. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr leider selber tragen.
Seit dem 01. April 2015 wird von der Unfallkassen und den Berufsgenossenschaften eine neue Kursform und neue Kurthematik verlangt (1-tägig Erste Hilfe Aus- und / oder Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min, anstatt wie bisher 2 tägig, 16 UE).
Die Unfallkasse Hessen übernimmt daher nur noch die Kosten, die diese Vorgaben erfüllen. Wir erfüllen diese Vorgaben.
Die Lehrgangsgebühren für Betriebshelfer sind für Arbeitgeber kostenlos, weil sie von den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen übernommen und direkt mit „Erste Hilfe und mehr…“ abgerechnet werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Anmeldeformular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:
- Unterschrieben
- Firmenstempel
- BG Nummer
- BG Art (z.B. BG Bau)
- Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird(werden).
Ausnahme: Betriebliche Ersthelfer bei Vorlage des vollständig ausgefüllten berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsformulares (hier als Download, Als Email-Anhang). In diesem Fall rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.
Seit dem 01. April 2015 umfasst der Kurs, sowohl für die Aus- wie auch für die Fortbildung nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, lediglich 9 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 min und wird an einem Tag absolviert. Kursthemen die unterrichtet werden.
In der In der Regel sind Bescheinigungen über die Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / Training aufgefrischt werden.
Der Kurs in Erste Hilfe für Lehrkräfte in Bildungs- und Betreunungseinrichtung ist von den Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen anerkannt. Die berufsgenossenschaftlichen Vorraussetzungen erfüllt Erste Hilfe und mehr… Dr. med. A. Karalis.
Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Fragen zu Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb steht Ihnen auch gerne das Team von „Erste Hilfe und mehr…“ zur Verfügung.
Der Betriebsarzt ist darüber hinaus der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung von Erste Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Betrieb, da dies zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört.
Wenn Ihre Mitarbeiter ihren Ersthelferlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie die entsprechenden Personen in Ihrem Betrieb auch offiziell als Ersthelfer benennen. Dazu können Sie auch unsere Vorlage benutzen.
Die Bestellung von Ersthelfern kann formlos, sollte aber schriftlich erfolgen. Ein Vermerk in der Personalakte ist außerdem sinnvoll.
Jede Minute ereignen sich in Deutschland durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Dabei handelt es sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um akute Erkrankungen wie Kreislaufversagen oder einen Herzinfarkt. Erste Hilfe rettet hier Leben!
Ab dem 01. April 2015 entfällt nach Maßgabe der Unfallkasse eine Differenzierung der Lehrkräfte nach Fachgruppe. All Lehrkräfte sollten sich im Allgemeinen in Erste Hilfe aus- und fortbilden lassen.
Empfehlenswert wäre unserer Meinung nach, dass Lehrkräfte, die in einem Fach/Umfeld arbeiten, in dem die Unfallgefahr größer ist, z.B. im Sport, in Werkstätten, Küche oder Naturwissenschaften, sich verstärkt in Erste Hilfe auskennen müssten.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Ersthelfer werden, bei dem nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegen sprechen.
Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 §26 und im Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt:
- 15% der Lehrkräfte einer Schule, einschließlich der Beamten.
- Alle Lehrerkräfte, die als betriebliche Ersthelfer angemeldet sind, müssen alle 2 Jahre an einer Erste Hilfe-Fortbildung teilnehmen.
- Wenn das Kontigent der Schule an Lehrkräften überschritten wird, dann erfolgt eine anteilige Abrechnung direkt mit der Schule.
Damit die Lehrgangsgebühren übernimmen werden, muss die Schule zeitnah und vor Kursbeginn einen Antrag stellen und auf eine schriftliche Zusage der Unfallkasse (Hessen oder Rheinland-Pfalz) zur Kostenübernahmeerklärung vorliegen. In der Regel übergibt die Unfallkasse Gutscheine, die pro Jahr für Lehrer eingesetzt werden können. Die Zusage zur Kostenübernahme gilt bis 31.12.2015 und soll ab 2016 durch ein einfacheres Online-Verfahren durchgeführt werden.
Das richtet sich an der Anzahl der Kindergruppen. Es müssen mindestens ein Ersthelfer pro Kindergruppe und mindestens 2 Ersthelfer pro Einrichtung, jeweils für 2 Jahre bereitgestellt werden. Nach Empfehung der Unfallkasse sollte jede Erzieherin, jeder Erzieher als Ersthelferin bzw. Ersthelfer ausgebildet werden.
Der Schul/Betreungsleiter bzw. die Schul/Betreungsleiterin sind für die Organisation einer wirksamen Erste Hilfe und ausreichend Bereitstellung von Erstenhelferin und Ersthelfer verantwortlich.
Ab einer größeren Gruppe von auszubildenden Ersthelfern oder individuell zusammengestellte Spezialkurse kommt unser Ausbilder auch zu Ihnen ins Haus. Die Termine werden individuell und Ihren Wünschen gemäß mit Ihnen vereinbart. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Alternativ können Sie Ihre Mitarbeiter einfach zu einem unserer offenen Kurse an unserem Standort in Ihrer Nähe anmelden (Kursfinder).
Ja, die Kosten können von einer dritten Person (z.B. Arbeitgeber, Eltern, Arbeitsamt, Fahrschule) gegen Rechnung übernommen werden. Hierzu bringen Sie zu Beginn des Kurses eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte, mit (Stempel und) Unterschrift versehene Kostenübernahmeerklärung zum Kurs mit.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass diese Erklärung von uns akzeptiert wird, senden Sie bitte uns die unterzeichnete Kostenübernahme-Erklärung vorab per E-Mail zu. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne Kostenübernahme-Erklärungen zurückzuweisen.
Die Bezahlung der Kursgebühren in offenen Kursen erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort bei unseren Mitarbeitern. Für Selbstzahler kostet der Kurs 55 Euro.
Erste Hilfe und mehr… kann als bundesweit anerkannte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildung von Ersthelfern direkt mit den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen abrechnen, insofern die Voraussetzungen auf unserem Anmeldeformular erfüllen.
Das Formular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:
- Unterschrieben
- Firmenstempel
- BG Nummer
- BG Art (z.B. BG Bau)
- Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird (werden)
Die Lehrgangsgebühren für Betriebshelfer sind für Arbeitgeber kostenlos, weil sie von den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen übernommen und direkt mit „Erste Hilfe und mehr…“ abgerechnet werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Anmeldeformular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:
- Unterschrieben
- Firmenstempel
- BG Nummer
- BG Art (z.B. BG Bau)
- Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird(werden).
Ausnahme: Betriebliche Ersthelfer bei Vorlage des vollständig ausgefüllten berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsformulares (hier als Download, Als Email-Anhang). In diesem Fall rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.
Zur Zeit bieten wir nur am Wochenende offene Kurse an. Für InHouse Kurse ist ein Termin unter der Woche – nach Absprache – problemlos möglich.
In der Regel sind Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung/ Training aufgefrischt werden.
Der Kurs ist sowohl von den Unfallkassen wie auch von den Berufsgenosschenschaften anerkannt. Er richtet sich nach den neuen Grundsätzen zur Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH).
Falls einer Ihrer Mitarbeiter aufgrund mangelnder oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen zu körperlichem Schaden kommen sollte, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen (ggf. Anklage wegen Körperverletzung etc.). Geldbußen können unabhängig davon verhängt werden, wenn Sie z.B. als Betrieb keine oder zu wenige Ersthelfer haben.
Die Berufsgenossenschaft schreibt: “Wenn Sie als Unternehmer Ihre Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen, können Ihnen daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund mangelhafter oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung”.
Alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angehören, sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Mindestzahl von Ersthelfern in ihrem Unternehmen auszubilden (siehe Berufsgenossenschaftliche Verordnung – BGVA1).
Jede Minute ereignen sich in deutschen Betrieben durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Dabei handelt es sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um akute Erkrankungen wie Kreislaufversagen oder einen Herzinfarkt. Erste Hilfe rettet hier Leben!
Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 §26 geregelt:
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten, ein anwesender Ersthelfer.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Als „anwesende Versicherte“ gelten diejenigen, die sich zu den betrieblichen
Arbeitszeiten am Arbeitsplatz aufhalten. Achten Sie deshalb bei Krankheit oder Urlaub des Ersthelfers darauf, ausreichenden Ersatz zu stellen. Deshalb ist es immer empfehlenswert, mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Personen zu Ersthelfern auszubilden. Die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt ist also nicht maßgeblich.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus:
- dem Erste-Hilfe-Lehrgang nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und
- umfasst 9 Kursstunden zu je 45 Minuten.
- Der auszubildende Ersthelfer sollte einen Tag für die Ausbildung freigestellt werden.
- Betriebliche Ersthelfer müssen sich regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre fortbilden lassen, ansonsten verfällt der Status als Betriebshelfer.
Natürlich können Sie gerne nochmal unseren Kurs besuchen, wir bringen Sie wieder auf dem aktuellsten Stand des Erste Hilfe-Wissens.
Hierfür erhalten Sie selbstverständlich eine neue Bescheinigung ausgestellt.
Man kann bei uns auch nur biometrische Passbilder anfertigen lassen. Dafür empfiehlt es sich, während der ersten Hälfte des Kurses zu kommen. Die Kurszeiten hierzu erfahren Sie über den Online-Kursfinder.
Natürlich können Sie auch nur den Kurs besuchen. Die Kurszeiten hierzu erfahren Sie über den Online-Kursfinder.
Das ist leider nicht möglich! Im Gegensatz zur Kursbescheinigung kann bei Verlust der Sehtestbescheinigung keine neue ausgestellt werden. Um diese wiederzubekommen, muss erneut ein Sehtest durchgeführt werden.
Nein, das ist leider zurzeit wegen der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Covid 19 Pandemie nicht möglich.
Der Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
JEIN. Die Standorte von „Erste Hilfe und mehr…“ sind meist sehr zentral gelegen. Es gibt in der Regel keine oder nur wenige Parkplätze, so dass wir Ihnen empfehlen, mit dem öffentlichen Nahverkehr anzureisen.
Erste Hilfe und mehr…Dr. med. A. Karalis ist in den angegebenen Kursräumen ausschließlich an den Kursterminen zu erreichen. Informationen zu den Kursorten finden Sie hier.
Wählen Sie Ihren Kurs und den gewünschten Standort über unseren Online-Kursfinder aus. Der Preis wird Ihnen dann automatisch angezeigt. Ebenso finden Sie Preisangaben auf den gedruckten, aktuellen Kurs-Flyern, die Sie bei vielen Fahrschulen erhalten.
Nein, das ist leider zurzeit wegen der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Covid 19 Pandemie nicht möglich.
Die Übungen sind Die Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses und vom Gesetzgeber sowie der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So lange keine körperlichen Gebrechen vorliegen oder eine Schwangerschaft, müssen die Übungen von allen Teilnehmern durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen zu können.
Uns ist Ihre Gesundheit wichtig. Aufgrund der Covid 19 Pandemie sind hier die Vorgaben entsprechend angepasst worden.
Auf Grund der vielen praktischen Übungen empfehlen wir lockere und strapazierfähige Kleidung, sowie bequeme rutschfeste Schuhe. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.
Ja, für z.B. geschlossene Gruppen oder individuell zusammengestellte Spezialkurse benutzen Sie bitte unsere Anfrage Inhouse-Kurs. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.