Die Unfallkasse übernimmt nicht die Lehrgangsgebühren einer Ausbildung zur Ersten Hilfe am Kind, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII benötigt wird. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr leider selber tragen.

Seit dem 01. April 2015 wird von der Unfallkassen und den Berufsgenossenschaften eine neue Kursform und neue Kurthematik verlangt (1-tägig Erste Hilfe Aus- und / oder Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min, anstatt wie bisher 2 tägig, 16 UE).
Die Unfallkasse Hessen übernimmt daher nur noch die Kosten, die diese Vorgaben erfüllen. Wir erfüllen diese Vorgaben.

Die Lehrgangsgebühren für Betriebshelfer sind für Arbeitgeber kostenlos, weil sie von den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen übernommen und direkt mit „Erste Hilfe und mehr…“ abgerechnet werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unser Anmeldeformular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:

  1. Unterschrieben
  2. Firmenstempel
  3. BG Nummer
  4. BG Art (z.B. BG Bau)
  5. Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird(werden).

Ausnahme: Betriebliche Ersthelfer bei Vorlage des vollständig ausgefüllten berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsformulares (hier als Download, Als Email-Anhang). In diesem Fall rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

Seit dem 01. April 2015 umfasst der Kurs, sowohl für die Aus- wie auch für die Fortbildung nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, lediglich 9 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 min und wird an einem Tag absolviert. Kursthemen die unterrichtet werden.

In der In der Regel sind Bescheinigungen über die Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / Training aufgefrischt werden.

Der Kurs in Erste Hilfe für Lehrkräfte in Bildungs- und Betreunungseinrichtung ist von den Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen anerkannt. Die berufsgenossenschaftlichen Vorraussetzungen erfüllt Erste Hilfe und mehr… Dr. med. A. Karalis.

Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Fragen zu Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb steht Ihnen auch gerne das Team von „Erste Hilfe und mehr…“ zur Verfügung.
Der Betriebsarzt ist darüber hinaus der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung von Erste Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Betrieb, da dies zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört.

Wenn Ihre Mitarbeiter ihren Ersthelferlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie die entsprechenden Personen in Ihrem Betrieb auch offiziell als Ersthelfer benennen. Dazu können Sie auch unsere Vorlage benutzen.

Die Bestellung von Ersthelfern kann formlos, sollte aber schriftlich erfolgen. Ein Vermerk in der Personalakte ist außerdem sinnvoll.

Jede Minute ereignen sich in Deutschland durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Dabei handelt es sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um akute Erkrankungen wie Kreislaufversagen oder einen Herzinfarkt. Erste Hilfe rettet hier Leben!

Ab dem 01. April 2015 entfällt nach Maßgabe der Unfallkasse eine Differenzierung der Lehrkräfte nach Fachgruppe. All Lehrkräfte sollten sich im Allgemeinen in Erste Hilfe aus- und fortbilden lassen.
Empfehlenswert wäre unserer Meinung nach, dass Lehrkräfte, die in einem Fach/Umfeld arbeiten, in dem die Unfallgefahr größer ist, z.B. im Sport, in Werkstätten, Küche oder Naturwissenschaften, sich verstärkt in Erste Hilfe auskennen müssten.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Ersthelfer werden, bei dem nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegen sprechen.

Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 §26 und im Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt:

  • 15% der Lehrkräfte einer Schule, einschließlich der Beamten.
  • Alle Lehrerkräfte, die als betriebliche Ersthelfer angemeldet sind, müssen alle 2 Jahre an einer Erste Hilfe-Fortbildung teilnehmen.
  • Wenn das Kontigent der Schule an Lehrkräften überschritten wird, dann erfolgt eine anteilige Abrechnung direkt mit der Schule.

Damit die Lehrgangsgebühren übernimmen werden, muss die Schule zeitnah und vor Kursbeginn einen Antrag stellen und auf eine schriftliche Zusage der Unfallkasse (Hessen oder Rheinland-Pfalz) zur Kostenübernahmeerklärung vorliegen. In der Regel übergibt die Unfallkasse Gutscheine, die pro Jahr für Lehrer eingesetzt werden können. Die Zusage zur Kostenübernahme gilt bis 31.12.2015 und soll ab 2016 durch ein einfacheres Online-Verfahren durchgeführt werden.

Das richtet sich an der Anzahl der Kindergruppen. Es müssen mindestens ein Ersthelfer pro Kindergruppe und mindestens 2 Ersthelfer pro Einrichtung, jeweils für 2 Jahre bereitgestellt werden. Nach Empfehung der Unfallkasse sollte jede Erzieherin, jeder Erzieher als Ersthelferin bzw. Ersthelfer ausgebildet werden.
Der Schul/Betreungsleiter bzw. die Schul/Betreungsleiterin sind für die Organisation einer wirksamen Erste Hilfe und ausreichend Bereitstellung von Erstenhelferin und Ersthelfer verantwortlich.

Ab einer größeren Gruppe von auszubildenden Ersthelfern oder individuell zusammengestellte Spezialkurse kommt unser Ausbilder auch zu Ihnen ins Haus. Die Termine werden individuell und Ihren Wünschen gemäß mit Ihnen vereinbart. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Alternativ können Sie Ihre Mitarbeiter einfach zu einem unserer offenen Kurse an unserem Standort in Ihrer Nähe anmelden (Kursfinder).

Die Bezahlung der Kursgebühren in offenen Kursen erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort bei unseren Mitarbeitern. Für Selbstzahler kostet der Kurs 55 Euro.

Erste Hilfe und mehr… kann als bundesweit anerkannte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildung von Ersthelfern direkt mit den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen abrechnen, insofern die Voraussetzungen auf unserem Anmeldeformular erfüllen.

Das Formular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:

  1. Unterschrieben
  2. Firmenstempel
  3. BG Nummer
  4. BG Art (z.B. BG Bau)
  5. Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird (werden)

Falls einer Ihrer Mitarbeiter aufgrund mangelnder oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen zu körperlichem Schaden kommen sollte, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen (ggf. Anklage wegen Körperverletzung etc.). Geldbußen können unabhängig davon verhängt werden, wenn Sie z.B. als Betrieb keine oder zu wenige Ersthelfer haben.
Die Berufsgenossenschaft schreibt: “Wenn Sie als Unternehmer Ihre Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen, können Ihnen daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund mangelhafter oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung”.

JEIN. Die Standorte von „Erste Hilfe und mehr…“ sind meist sehr zentral gelegen. Es gibt in der Regel keine oder nur wenige Parkplätze, so dass wir Ihnen empfehlen, mit dem öffentlichen Nahverkehr anzureisen.

Erste Hilfe und mehr…Dr. med. A. Karalis ist in den angegebenen Kursräumen ausschließlich an den Kursterminen zu erreichen. Informationen zu den Kursorten finden Sie hier.

Die Übungen sind Die Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses und vom Gesetzgeber sowie der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So lange keine körperlichen Gebrechen vorliegen oder eine Schwangerschaft, müssen die Übungen von allen Teilnehmern durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen zu können.

Uns ist Ihre Gesundheit wichtig. Aufgrund der Covid 19 Pandemie sind hier die Vorgaben entsprechend angepasst worden.

Auf Grund der vielen praktischen Übungen empfehlen wir lockere und strapazierfähige Kleidung, sowie bequeme rutschfeste Schuhe. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.

Ja, es ist Ja, es ist prinzipiell möglich, versäumte Teile an einem anderen Tag nachzuholen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Die Kursbescheinigung wird allerdings erst nach vollständiger Teilnahme ausgehändigt.

n jedem Kurs sind regelmäßige Pausen vorgesehen.

Tipp: Da die Kurse über einen Tag mehrere Stunden andauern, ist es ratsam, Essen und Getränke mitzubringen.

Das ist selbstverständlich in Ordnung und kein Problem.

Ihr Kurs startet jeweils zu Beginn der Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes.

Leider NEIN. Es wird nur ein gültiges Ausweisdokument, wie Personalausweis, Kinderpass oder Reisepass akzeptiert. Weder Vereinsausweise noch Krankenkassen- oder Geldbankautomatenkarten sind KEINE zulässigen Dokumente für die vorgeschriebene Personenidentifizierung.

Unbedingt erforderlich ist eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen Schutzmaske,  ein gültiger (auch ausländischer) Personalausweis oder Reisepass, alternativ werden auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes amtliches Dokument anerkannt.
Ebenso sollte auf lockere Kleidung und rutschfeste Schuhe geachtet werden, damit die Übungen einfacher durchzuführen sind.